H 1 Verkehrsunfall

Datum: 29.07.2017

Einsatzort: Goddelau Starkenburgerstr.

Beteiligte Feuerwehren: FF Goddelau, RD, NAW, Polizei

Einsatzbeginn/-ende: 21:26h - 22:25h

Von: Freiwillige Feuerwehr Goddelau

Bericht

Lage:              Verkehrsunfall zwischen PKW und Motorrad 

Tätigkeit:                     Unterstützung Rettungsdienst

                                    Absichern der Einsatzstelle,

                                    Aufnehmen der ausgelaufenen Betriebsstoffe,

                                    Ausleuchten der Einsatzstelle für die Maßnahmen der Polizei

Sonstige:        Regelrettungsdienst (2 Rettungswagen), Notarzt, Polizei (2 Streifen)

 

Was sonst noch geschah:

Ein Schaulustiger fotografierte die Rettungsdienstlichen Maßnahmen bei einem der Unfallopfer aus nächster Nähe. Da die Polizei noch nicht vor Ort war, wurde dies durch die Einsatzkräfte der Feuerwehr umgehend unterbunden und das aufgenommene Material unter Aufsicht einer Einsatzkraft der Feuerwehr gelöscht.

Der Schaulustige hatte sich bis zum Eintreffen der Polizei von der Unfallstelle entfernt.

Das Fotografieren oder Filmen eines Unfalls ist ein Straftatbestand, der mit einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren geahndet wird. § 201a Abs. 1 StGB (Strafgesetzbuch