H 1 Verkehrsunfall
Datum: 29.07.2017
Einsatzort: Goddelau Starkenburgerstr.
Beteiligte Feuerwehren: FF Goddelau, RD, NAW, PolizeiEinsatzbeginn/-ende: 21:26h - 22:25h
Von: Freiwillige Feuerwehr Goddelau
Bericht
Lage: Verkehrsunfall zwischen PKW und Motorrad
Tätigkeit: Unterstützung Rettungsdienst
Absichern der Einsatzstelle,
Aufnehmen der ausgelaufenen Betriebsstoffe,
Ausleuchten der Einsatzstelle für die Maßnahmen der Polizei
Sonstige: Regelrettungsdienst (2 Rettungswagen), Notarzt, Polizei (2 Streifen)
Was sonst noch geschah:
Ein Schaulustiger fotografierte die Rettungsdienstlichen Maßnahmen bei einem der Unfallopfer aus nächster Nähe. Da die Polizei noch nicht vor Ort war, wurde dies durch die Einsatzkräfte der Feuerwehr umgehend unterbunden und das aufgenommene Material unter Aufsicht einer Einsatzkraft der Feuerwehr gelöscht.
Der Schaulustige hatte sich bis zum Eintreffen der Polizei von der Unfallstelle entfernt.
Das Fotografieren oder Filmen eines Unfalls ist ein Straftatbestand, der mit einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren geahndet wird. § 201a Abs. 1 StGB (Strafgesetzbuch